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Buchungseintrag
SERVICEBEDINGUNGEN
PARKVERTRAG FÜR DEN UNBEWACHTEN PARKPLATZ- UND SHUTTLEDIENST “ PARKING SAVONA – “ BERGEGGI”
Der vorliegende Vertrag regelt die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des unbewachten Parkplatzes in der Gemeinde Bergeggi und des entsprechenden Shuttledienstes aus und zum Hafen von Savona, angeboten vom Consorzio Savona Crociere ( im Folgenden “Betreiber” genannt).
Die Online-Buchung und/oder das Einfahren eines Fahrzeugs in die Parkzone setzen die Lesung, das Verständnis und die vollständige Annahme der vorliegenden Vertragsbestimmungen voraus.
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Art. 1 – Vertragsgegenstand
1.1. Der vorliegende Vertrag bezieht sich auf die Vermietung eines unbewachten Parkplatzes (Stellplatz) für ein einzelnes Fahrzeug in der unbedachten Parkfläche in der Gemeinde Bergeggi und die Erbringung eines öffentlichen Verkehrsdienstes (Shuttledienst) für Personen aus und zum Kreuzfahrtterminal des Hafens von Savona.
1.2. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der vorliegende Vertrag einen atypischen Mietvertrag für Parkplätze und keinen Lagervertrag darstellt gemäß Art. 1766 und ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dementsprechend ist der Betreiber zur Aufbewahrung, Überwachung oder Bewachung nicht verpflichtet sowohl des abgestellten Fahrzeugs als auch der darin enthaltenen Gegenstände.
1.3. Die Leistung des Betreibers beschränkt sich darauf, einen Parkplatz für das Fahrzeug zur Verfügung zu stellen und den Shuttledienst gemäß den folgenden Bedingungen anzubieten. Keine andere Dienstleistung versteht sich eingeschlossen oder geschuldet.
Art. 2 – Vertragsabschluss und Annahme der Bedingungen
2.1. Der Vertrag wird durch die Online-Buchung auf der Website des Betreibers abgeschlossen. Durch Bestätigung der Buchung erklärt der Kunde, dass er alle Vertragsklauseln ohne Vorbehalt gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
2.2. Die Einfahrt eines Fahrzeuges in die Parkfläche stellt in keiner Weise eine Übergabe oder Verwahrung des Fahrzeuges an den Betreiber oder seine Mitarbeiter dar. Das Personal des Betreibers wird auf keinen Fall das Fahrzeug bewegen, sondern dem Kunden lediglich verbale und/oder gestische Anweisungen geben zum korrekten Parken des Fahrzeuges in den zugewiesenen Stellplatz. Nach dem Parken gehören die Fahrzeugschlüssel ausschließlich dem Kunden, der sie mitnimmt, ohne eine Kopie an das Personal des Betreibers zu übergeben. Dieses Vorgehen ist eine weitere Bestätigung dafür, dass es sich hierbei um einen Mietvertrag für Parkplätze handelt, was jegliche Verwahrungspflicht ausschließt.
2.3. Bei der Online-Buchung ist der Kunde durch spezielle und separate Auswahl (sog.” Point and Click”) zur ausdrücklichen Zustimmung der Klauseln verpflichtet gemäß Art. 5 (Ausschluss der Verwahrungspflicht und Haftungsbeschränkung), Art. 4.3 (Haftungsbeschränkung für Shuttledienst), Art. 8.2 (fehlende Erstattung bei vorzeitiger Abholung) und Art. 11 (Gerichtsstand) im Sinne der Artikeln 1341 und 1342 BGB.
Art. 3 – Gebühren und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Dienstleistung ist kostenpflichtig. Die auf Tagesbasis berechneten und nach Fahrzeugtyp differenzierten Gebühren sind auf der Website des Betreibers zum Zeitpunkt der Buchung verfügbar und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
- Auto max. 5 Plätze: 14,00 € / Tag
- Auto/anderes Fahrzeug > 5 Plätze/Van: 18,00 € / Tag
- Wohnmobil: 22,00 € / Tag
- Bus: 33,00 € / Tag
3.2. Der Preis wird nach der bei der Buchung angegebenen Parkdauer berechnet und muss vollständig bei der Ankunft auf dem Parkplatz bezahlt werden vor der Nutzung des Shuttledienstes zum Hafen. Die Zahlung kann in bar oder durch elektronische Zahlungsmittel erfolgen.
3.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Gebühr ausschließlich in Abhängigkeit von der Platzanmietung und dem Shuttledienst festgelegt wird und keine Verwahrungskosten enthält, die ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Art. 4 – Shuttledienst
4.1. Die Gebühr schließt den Shuttledienst für Personen ein, die am Tag des Kreuzfahrtsbeginns vom Parkplatz in Bergeggi zum Palacrociere im Hafen von Savona fahren und umgekehrt am Tag der Rückreise.
4.2. Die Zeiten und die Häufigkeit des Shuttledienstes werden vom Betreiber in Abhängigkeit von den Ein – und Ausschiffungszeiten der Kreuzfahrtschiffe festgelegt und dem Kunden mitgeteilt.
4.3. Der Betreiber kann nicht für verantwortlich gehalten werden im Fall von Verspätungen, verpassten Anschlüssen oder anderen Unannehmlichkeiten aufgrund höherer Gewalt, starkem Verkehr, Verkehrsunfällen, Straßensperrungen und weiteren Ereignissen, die nicht direkt und schuldhaft auf seine Organisation zurückzuführen sind.
Art. 5 – AUSSCHLUSS DER VERWAHRUNGSPFLICHT UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
5.1. DER PARKPLATZ IST NICHT BEWACHT. Der Betreiber übernimmt keine Überwachungs- oder Verwahrungspflicht für das abgestellte Fahrzeug. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
5.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Parkplatz unbedacht, nicht eingezäunt, unbewacht und nicht mit Alarmanlagen oder Videoüberwachungssystemen ausgestattet ist. Die Anwesenheit von Personal ist auf die reine Unterstützung beim Parken der Fahrzeuge und die Verwaltung des Shuttledienstes beschränkt.
5.3. Aufgrund der Vertragsart als Flächenmietvertrag ist der Betreiber von jeglicher Haftung ausdrücklich befreit im Falle von Total- oder Teildiebstahl, Schäden, Vandalismus oder von im Fahrzeug außen oder innen befindlichen fehlenden Zubehörteilen und Gegenständen (einschließlich Gepäck und Wertgegenstände), auch wenn das Fahrzeug abgeschlossen ist.
5.4. Der Betreiber haftet auch nicht für etwaige Personen oder Sachschäden, die nicht direkt und eindeutig auf grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter zurückzuführen sind bei der Ausführung deren zugewiesenen Aufgaben. Daher sind Schäden, die durch andere Nutzer des Parkplatzes verursacht werden, sowie durch Dritte, Unwetter, Naturkatastrophen, herabfallende Bäume oder Äste, Vogelkot und andere dem Betreiber nicht zuschreibende Ursachen, von dessen Haftung ausgeschlossen.
5.5. Die bei der Buchung nach Art. 2.3 ausdrücklich geforderte Annahme der vorliegenden Klausel ist eine wesentliche und bestimmende Voraussetzung für den Vertragsabschluss.
Art. 6 – Verpflichtungen und Verbote für den Kunden
6.1. Der Kunde ist dazu verpflichtet:
- das Fahrzeug im Schritttempo zu fahren sowie die Beschilderung und die Anweisungen des Personals einzuhalten.
- das Fahrzeug nur innerhalb des zugewiesenen Stellplatzes zu parken, den Motor abzustellen, die Handbremse einzulegen und das Fahrzeug regelmäßig abzuschließen.
- die Entsprechung des Fahrzeuges an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sicherzustellen und eine gültige Fahrzeugversicherung zu haben.
- keine Tiere im Fahrzeug zurückzulassen.
- den Voucher zu bewahren, der als Shuttle-Rückfahrtskarte gilt.
6.2. Es ist streng verboten:
- Fahrspuren, Manövrierflächen oder andere Stellplätze zu sperren.
- jede Art von Reparatur, Wartung, Ölwechsel oder Fahrzeugwaschung durchzuführen.
- Kraftstoff umzufüllen oder entzündliche, giftige oder gefährliche Stoffe im Fahrzeug zu lagern, mit Ausnahme vom im zugelassenen Tank enthaltenen Kraftstoff.
- im Fahrzeug oder auf dem Parkplatz zu übernachten oder zu campen.
6.3. Der Betreiber behält sich das Recht vor, jedes Fahrzeug auf Kosten des Eigentümers abschleppen zu lassen, das gegen diese Bestimmungen verstößt oder ein Hindernis oder eine Gefahr darstellt.
Art. 7 – Schäden und Unfälle
7.1. Der Kunde ist allein verantwortlich für jeglichen Schaden, der durch sein Fahrzeug oder sein Verhalten verursacht wird an Personen, Anlagen und Einrichtungen des Parkplatzes sowie an andere geparkte Fahrzeuge oder Sachen Dritter.
7.2. Etwaige erlittene Schäden müssen vom Kunden vor der Abholung des geparkten Fahrzeuges beanstandet werden. Andernfalls erlischt der Anspruch.
Art. 8 – Parkdauerzeit und Abholung des Fahrzeugs
8.1. Die Parkdauerzeit entspricht dem auf der Buchungsunterlage angegebenen Zeitraum. Falls der Kunde aus höherer Gewalt (z.B. wegen Gesundheitsprobleme, Schiffskursänderungen, usw.) die Parkdauerzeit verlängern muss, soll er umgehend eine E-Mail an info@parkingbergeggi.com schicken. Die Zusatzkosten werden nach den geltenden Gebühren berechnet.
8.2. Im Falle von Kreuzfahrtsunterbrechung oder vorzeitiger Fahrzeugabholung aus irgendeinem Grund hat der Kunde keinen Anspruch auf Voll-oder Teilrückerstattung für die ungenutzte Parktage.
Art. 9 – Datenschutzerklärung ( nach EU-Verordnung 2016/ 679 – DSGVO )
9.1. Datenverantwortlicher: Consorzio Savona Crociere, mit Sitz in Savona, Via C. Battisti, Nr. 4/6, 17100 Savona ( Sv ).
9.2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, E-Mail, Telefon, Fahrzeugkennzeichen) werden für folgende Zwecke verarbeitet: a) Verwaltung der Buchung, Ausführung des Vertrags und Erbringung der angeforderten Dienstleistungen (Rechtsgrundlage: Vertragsausführung); b) Erfüllung gesetzlicher, buchhalterischer und steuerlicher Pflichten ( Rechtsgrundlage: gesetzliche Verpflichtung); c) Verwaltung etwaiger Rechtsstreitigkeiten ( Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse des Verantwortlichen).
9.3. Art und Dauer der Datenspeicherung: Die Daten werden durch Informatik- und Papierwerkzeuge verarbeitet, wobei geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Die Daten werden für die gesamte Dauer des Vertrags gespeichert. Danach werden sie für die zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen notwendige Zeit (in der Regel 10 Jahre) gespeichert.
9.4. Rechte des Betroffenen: Der Kunde hat das Recht, auf seine Daten zuzugreifen, deren Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung zu verlangen, der Verarbeitung zu widersprechen sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Außerdem kann er eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen und die o.g. Rechte durch den Versand einer Mitteilung an den Sitz des Datenverantwortlichen ausüben.
9.5. Die Annahme des vorliegenden Vertrags bringt mit sich die Kenntnisnahme der o.g. Datenschutzerklärung.
Art. 10 – Löschungsklausel
10.1. 5 Tage nach Ablauf der gebuchten Parkzeit ohne Abholung des Fahrzeuges oder Mitteilungen durch den Kunden gemäß Art.8 1. hat der Betreiber das Recht, das Fahrzeug abschleppen und in eine externe Garage verlegen zu lassen, wobei alle entstehenden Kosten vom Kunden/Fahrzeugbesitzer zu tragen sind.
Art. 11- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Dieser Vertrag unterliegt dem italienischen Recht.
11.2. Für alle Streitigkeiten bezüglich Vertragsauslegung, Ausführung oder Auflösung ist exklusiv das Gericht in Savona zuständig, vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz), welches die Zuständigkeit des am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Kunden liegenden Gerichts vorsieht.
AUSDRÜCKLICHE ZUSTIMMUNG VON KLAUSELN NACH ART. 1341 UND 1342 BGB.
Nach sorgfältiger Lesung der folgenden Vertragsklauseln erklärt der Kunde, sie ausdrücklich zuzustimmen nach Art. 1341 und 1342 BGB:
- Art. 4.3 (Haftungsbeschränkung für Shuttledienst)
- Art. 5 (Ausschluss der Verwahrungspflicht und Haftungsbeschränkung)
- Art. 6.3 (Recht auf Fahrzeugabschleppen auf Kosten des Kunden)
- Art. 8.2 (Ausschluss des Rückerstattungsrechts bei vorzeitiger Fahrzeugabholung)
- Art. 10 (Abschleppklausel bei unberechtigter verlängerter Parkzeit)
- Art. 11.2 (Gerichtsstand)